So hab mal ein bisschen gestöbert wie die Jungs und Mädels meiner Zunft so über das Internet Bescheid wissen.
F: Worum handelt es sich bei dem so genannten World Wide Web (WWW)?
A: Es antwortet LG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.1997 - 34 O 191/96, GRUR 1998, 159:
Bei diesem handelt es sich um ein auf dem Internet fußendes Programm, in dem sich Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen mit Informationen, Werbung usw. in optischen und akustischen Darstellungen präsentieren können.
F: Was ist ein FTP-Server?
A: Es antwortet LG Braunschweig, Urteil vom 21.7.2003 - 6 KLs 1/03, rechtskräftig, CR 2003, 801:
FTP-Server sind Systeme, in denen gecrackte, also nach Überwindung des Vervielfältigungsschutzes kopierte, Software geladen ist.
F: Woraus bestehen Daten auf einer Festplatte?
A: Es antwortet LG Koblenz, NJW 1996, 2662:
Elektronische Daten ... bestehen - unabhängig davon, ob sie sich lediglich im Arbeitsspeicher befinden oder auf einem Datenträger wie Diskette/Festplatte o.ä. gespeichert sind - aus elektrischer Spannung und unterfallen daher nicht dem sachenrechtlichen Sachbegriff.
F: Meine Computerprogramme nehmen auf mich keine Rücksicht, woran kann das liegen?
A: Es antwortet Brox, Hans, Besonderes Schuldrecht, Rn. 106a:
Standardsoftware sind solche Computerprogramme, die für eine Vielzahl von Anwendern entwickelt wurden, ohne auf die speziellen Bedürfnisse einzelner Rücksicht zu nehmen.
F: Womit bearbeitet man Homepages?
A: Es antwortet LG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2000, Az. 2a O 106/00:
Zur Bearbeitung von Homepages werden FTP-Programme benötigt.
F: Was ist der Unterschied zwischen einer Festplatte und einer Harddisk?
A: Es antwortet Liesching, Marc, Das neue Jugendschutzgesetz, NJW 2002, 3281 (3283):
[...] Harddisks - ohne besonderen Aufwand zu entnehmende und transportable Festplatten [...]
Für weiteren Spaß siehe unten :P
Klickmichan


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