+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Juristen erklären das Internet

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Trip
    Registriert seit
    14.10.2006
    Beiträge
    498

    Standard Juristen erklären das Internet

    So hab mal ein bisschen gestöbert wie die Jungs und Mädels meiner Zunft so über das Internet Bescheid wissen.

    F: Worum handelt es sich bei dem so genannten World Wide Web (WWW)?
    A: Es antwortet LG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.1997 - 34 O 191/96, GRUR 1998, 159:
    Bei diesem handelt es sich um ein auf dem Internet fußendes Programm, in dem sich Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen mit Informationen, Werbung usw. in optischen und akustischen Darstellungen präsentieren können.

    F: Was ist ein FTP-Server?
    A: Es antwortet LG Braunschweig, Urteil vom 21.7.2003 - 6 KLs 1/03, rechtskräftig, CR 2003, 801:
    FTP-Server sind Systeme, in denen gecrackte, also nach Überwindung des Vervielfältigungsschutzes kopierte, Software geladen ist.

    F: Woraus bestehen Daten auf einer Festplatte?
    A: Es antwortet LG Koblenz, NJW 1996, 2662:
    Elektronische Daten ... bestehen - unabhängig davon, ob sie sich lediglich im Arbeitsspeicher befinden oder auf einem Datenträger wie Diskette/Festplatte o.ä. gespeichert sind - aus elektrischer Spannung und unterfallen daher nicht dem sachenrechtlichen Sachbegriff.

    F: Meine Computerprogramme nehmen auf mich keine Rücksicht, woran kann das liegen?
    A: Es antwortet Brox, Hans, Besonderes Schuldrecht, Rn. 106a:
    Standardsoftware sind solche Computerprogramme, die für eine Vielzahl von Anwendern entwickelt wurden, ohne auf die speziellen Bedürfnisse einzelner Rücksicht zu nehmen.

    F: Womit bearbeitet man Homepages?
    A: Es antwortet LG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2000, Az. 2a O 106/00:
    Zur Bearbeitung von Homepages werden FTP-Programme benötigt.

    F: Was ist der Unterschied zwischen einer Festplatte und einer Harddisk?
    A: Es antwortet Liesching, Marc, Das neue Jugendschutzgesetz, NJW 2002, 3281 (3283):
    [...] Harddisks - ohne besonderen Aufwand zu entnehmende und transportable Festplatten [...]

    Für weiteren Spaß siehe unten :P

    Klickmichan
    Ungerechte Gesetze sind einfach - „Du sollst nicht töten; Tod dem Mörder“.

    Gerechte Gesetze sind kompliziert -
    „Du sollst nicht töten, außer aus Notwehr, sonst wirst du bestraft,
    außer du bist Kind oder betrunken, und kommst einige Jahre ins Gefängnis,
    je nachdem ob du im Affekt oder aus Hinterlist gehandelt hast..."

  2. #2
    Administrator
    Registriert seit
    02.06.2005
    Beiträge
    1.780
    Blog-Eintr
    1

    Standard

    @ Trip

    Also folgender Witz hat jetzt zwar nichts direkt mit dem Internet zu tun, betrifft aber auch jemanden aus deiner Zunft. Ist zwar etwas "Blondinenfeindlich", aber hin und wieder muss das auch mal sein. :P

    Ein Rechtsanwalt saß im Flugzeug einer Blondine gegenüber, langweilte sich und fragte, ob sie ein lustiges Spiel mit ihm machen wolle. Aber sie war müde und wollte schlafen. Der Rechtsanwalt gab nicht auf und erklärte, das Spiel sei nicht nur lustig, sondern auch leicht: "Ich stelle eine Frage und wenn Sie die Antwort nicht wissen, zahlen Sie mir 5 Euro und umgekehrt." Die Blonde lehnte ab und stellte den Sitz zum Schlaf zurück. Der Rechtsanwalt blieb hartnackig und schlug vor: "O.K., wenn Sie die Antwort nicht wissen, zahlen Sie 5 Euro, aber wenn ich die Antwort nicht weiß, zahle ich Ihnen 500 Euro!" Jetzt stimmte die Blonde zu und der Rechtsanwalt stellte die erste Frage: "Wie groß ist die Entfernung von der Erde zum Mond?". Die Blondine griff in die Tasche und reichte ihm wortlos 5 Euro rüber. "Danke" sagte der Rechtsanwalt, "jetzt sind Sie dran.". Sie fragte ihn: "Was geht den Berg mit 3 Beinen rauf und kommt mit 4 Beinen runter?". Der Rechtsanwalt war verwirrt, steckte seinen Laptopanschluss ins Bordtelefon, schickte E-Mails an seine Mitarbeiter, fragte bei der Staatsbibliothek und bei allen Suchmaschinen im Internet. Aber vergebens, er fand keine Antwort. Nach einer Stunde gab er auf, weckte die Blondine auf und gab ihr 500 Euro. "Danke", sagte sie und wollte weiter schlafen. Der frustrierte Rechtsanwalt aber hakte nach und fragte: "Also gut, was ist die Antwort?". Wortlos griff die Blondine in die Tasche und gab ihm 5 Euro!
    Der folgende ist jetzt etwas "Anwaltfeindlich", aber hin und wieder muss das auch mal sein.

    Der Angeklagte zu seinem Rechtsanwalt: "Wenn ich mit einem halben Jahr davonkomme, bekommen Sie 20.000 Euro von mir." Nach dem Prozeß meint der Anwalt: "Das war aber ein wirklich hartes Stück Arbeit! Die wollten Sie doch glatt freisprechen..."

  3. #3
    Administrator Avatar von Enterprise
    Registriert seit
    01.06.2005
    Ort
    Scheyern
    Beiträge
    3.943
    Blog-Eintr
    1

    Standard

    Na ja seit dem Forebeiträge von Usern Redaktionell sind und ich dafür haftbart gemacht werden kann wundert mich in Deutschland nix mehr irgendwann hole ich mir nen kuschligen Server in China und Ruhe

    Was mir aber an der ganzen Sache angst mach ist das ich mich mit dem Internet und Medien im allgemeinen auskenne und sehe wenn sie mist reden, wenn unsere Lieben Politiker aber genauso viel Ahnung von anderen dingen haben ist mir schon klar warum in diesem land so einiges schief läuft und so mehr ich darüber nachdenke glaub ich das ich damit recht hab das die keine Ahnung davon haben was die machen
    I've lost a machine... literally _lost_ it responds to ping, it works completely, I just can't figure out where in my apartment it is.

  4. #4
    Administrator
    Registriert seit
    02.06.2005
    Beiträge
    1.780
    Blog-Eintr
    1

    Standard

    Ist euch vielleicht schon bekannt, aber habe es gerade als Signatur bei jemandem wieder gelesen, und da ich das so absurd und lustig finde, dachte ich mir, das ich es mal eben in diesem Thread hier erwähne:

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    §328 StGb Absatz 2 Nr. 3
    Ich habe jetzt kein Strafgesetzbuch zur Hand (villeicht Trip), aber das müsste da echt so drinnstehen. Ihr könnt aber mal nach §328 StGb Absatz 2 Nr. 3 googeln. Da findet ihr das auch. Zum Beispiel hier: >>>KLICK!<<<

    Man könnte sich jetzt folgende Situation (inspiriert durch Battlestar Galactica) vorstellen: Eine Terrororganisation erkauft sich die Loyalität von Eineiige Zwillinge, die zufällig Techniker in deutschen Atomkraftwerken sind. Sie verursachen zwei nukleare Explosionen die großen Schaden anrichten. Die Ermittlungen weisen schnell auf die beide hin, und sie werden verhaftet. Barbara Salesch verurteilt beide laut §328 StGb Absatz 2 Nr. 3, zu jeweils 5 Jahren Gefängnis. Nach dreieinhalb Jahren werden sie aber wieder aufgrund guter Führung entlassen.

    Aus dem Stoff wird "großes Kino" gemacht! :P (oder RTL / Sat1 Movies )

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Trip
    Registriert seit
    14.10.2006
    Beiträge
    498

    Standard

    Zitat Zitat von Guido',index.php?page=Thread&postID=9676#post9676]Ist euch vielleicht schon bekannt, aber habe es gerade als Signatur bei jemandem wieder gelesen, und da ich das so absurd und lustig finde, dachte ich mir, das ich es mal eben in diesem Thread hier erwähne:

    [quote]Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    §328 StGb Absatz 2 Nr. 3 [/quote]

    Ich habe jetzt kein Strafgesetzbuch zur Hand (villeicht Trip), aber das müsste da echt so drinnstehen. Ihr könnt aber mal nach §328 StGb Absatz 2 Nr. 3 googeln. Da findet ihr das auch. Zum Beispiel hier: [url='http://dejure.org/gesetze/StGB/328.html
    >>>KLICK!<<<[/url]

    Man könnte sich jetzt folgende Situation (inspiriert durch Battlestar Galactica) vorstellen: Eine Terrororganisation erkauft sich die Loyalität von Eineiige Zwillinge, die zufällig Techniker in deutschen Atomkraftwerken sind. Sie verursachen zwei nukleare Explosionen die großen Schaden anrichten. Die Ermittlungen weisen schnell auf die beide hin, und sie werden verhaftet. Barbara Salesch verurteilt beide laut §328 StGb Absatz 2 Nr. 3, zu jeweils 5 Jahren Gefängnis. Nach dreieinhalb Jahren werden sie aber wieder aufgrund guter Führung entlassen.

    Aus dem Stoff wird "großes Kino" gemacht! :P (oder RTL / Sat1 Movies )

    Dazu muss ich jetzt mal ein paar Worte loswerden...
    Es stimmt, dieser Paragraph existiert und das Strafmaß hat auch seine Berechtigung. Man muss sich das Umfeld dieses Paragraphen ansehen, dann versteht man in etwa warum man ein solches Strafmaß veranschlagt hat. Die "umliegenden" Normen handeln von Gefahren, die von Objekten ausgehen können und vor denen der Mensch geschützt werden muss. Zum Beispiel Giftstoffe etc. Und von AKW's geht nunmal auch eine große Gefahr aus.
    Es geht hierbei hauptsächlich um Pflichtverletzungen. (Also wenn es zu einem Unfall kommt und danach geprüft wird ob jemand fahrlässig, grob fahrlässig oder gar mutwillig die KErnschmelze herbeigeführt hat(obwohl das auf Grund der Sicherheitsvorkehrungen recht unwahrscheinlich ist))
    In deinem oben beschriebenen Fall würden die zwei Personen sicherlich nicht nach 5 Jahren oder weniger wieder draußen sein, denn man kann hier durchaus auch von Mutwilligkeit ausgehen und einer Tötungsabsicht. (niedere Beweggründe etc.)
    Dann ist es im Zweifel sogar Mord und dafür wandern sie lebenslänglich in den "Bau". Im Gegensatz zu dem was uns die Medien immer weiß machen wollen, heißt lebenslänglich in den allermeisten Fällen auch tatsächlich lebenslänglich.
    Ungerechte Gesetze sind einfach - „Du sollst nicht töten; Tod dem Mörder“.

    Gerechte Gesetze sind kompliziert -
    „Du sollst nicht töten, außer aus Notwehr, sonst wirst du bestraft,
    außer du bist Kind oder betrunken, und kommst einige Jahre ins Gefängnis,
    je nachdem ob du im Affekt oder aus Hinterlist gehandelt hast..."

+ Antworten

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein