+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Begnadigen oder weiter wegsperren?

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Trip
    Registriert seit
    14.10.2006
    Beiträge
    498

    Standard Begnadigen oder weiter wegsperren?

    Berlin - "Fünfmal lebenslang plus 15 Jahre" - so lautete das Urteil, mit dem das Oberlandesgericht Stuttgart die Terroristin Brigitte Mohnhaupt 1985 als "Rädelsführerin der RAF" verurteilte. Bei ihrem Kompagnon Christian Klar lautete das Urteil sogar: "Sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahre"
    Die beiden wurden für die RAF-Morde an Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns- Martin Schleyer im deutschen Terrorjahr 1977 verurteilt.

    Inzwischen hat Mohnhaupt insgesamt 28 Jahre Gefängnis hinter sich, Klar sitzt seit 24 Jahren im Gefängnis. Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, eine vorzeitige Entlassung Mohnhaupts zu beantragen, sowie die Prüfung einer Begnadigung Klars durch den Bundespräsidenten sorgen im Land nun für eine heftige Diskussion über das gerechte Strafmaß..
    Wie steht ihr dazu? Sollte man nach über 20 Jahren Gnade walten lassen oder sollen die beiden Verbrecher bis an ihr Lebensende sprichwörtlich in ihrer Zelle "schmoren"?


    Also meine persönliche Meinung ist ja das 20 Jahre genug Strafe sind. Natürlich kann diese Tat niemals durch Strafe aufgewogen werden, aber irgendwann muss ein Schlussstrich gezogen werden.
    Und ich glaube auch das diese beiden so etwas derartiges nicht mehr tun werden können, da jetzt erstmal der Resozialisierungsprozess einsetzen muss und der ist nach über 20 Jahren besonders schwer. Ich glaube die beiden sind nach einer solch langen Haft-Strafe genug gestraft.
    Ungerechte Gesetze sind einfach - „Du sollst nicht töten; Tod dem Mörder“.

    Gerechte Gesetze sind kompliziert -
    „Du sollst nicht töten, außer aus Notwehr, sonst wirst du bestraft,
    außer du bist Kind oder betrunken, und kommst einige Jahre ins Gefängnis,
    je nachdem ob du im Affekt oder aus Hinterlist gehandelt hast..."

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.12.2006
    Ort
    18246 Bützow
    Beiträge
    27

    Standard RE: Begnadigen oder weiter wegsperren?

    Ich meine,man könnte es ja veruchen sie unter vorläufigen Auflagen freilassen.
    Damit würde der Staat zeigen,das Haft keine Vergeltung ist,und auch sie das
    begreift und sich einsichtig zeigt.
    Aber Resozialisierung im Knast ist seit Langem eine Illusion,lasst Euch diesbezüglich
    nicht soviel einreden.
    1.wenig Beamte an der richtigen Stelle
    2.kein Geld für soviele Beamte
    3.es ist nur Zeit,den Tagesablauf auf das Allernötigste zu beschränken
    4.der Strafvollzug vekommt zum Verwahrvollzug
    5.und dann noch unefahrene aus privaten Wachschutz der Objektbewachung
    Im Strafvollzug hat man es mit Individien zu Tun und nicht mit einer Sache,
    daher erfordert er auch genügend Qualifiziertes Personal an der richtigen Stelle,
    ansonnsten fliegt uns das Alles um die Ohren und der eigendliche Auftrag kann
    nicht erfüllt weden.
    Viel Glück und ein langes Leben.

+ Antworten

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein