Wie steht ihr dazu? Sollte man nach über 20 Jahren Gnade walten lassen oder sollen die beiden Verbrecher bis an ihr Lebensende sprichwörtlich in ihrer Zelle "schmoren"?Berlin - "Fünfmal lebenslang plus 15 Jahre" - so lautete das Urteil, mit dem das Oberlandesgericht Stuttgart die Terroristin Brigitte Mohnhaupt 1985 als "Rädelsführerin der RAF" verurteilte. Bei ihrem Kompagnon Christian Klar lautete das Urteil sogar: "Sechsmal lebenslänglich plus 15 Jahre"
Die beiden wurden für die RAF-Morde an Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns- Martin Schleyer im deutschen Terrorjahr 1977 verurteilt.
Inzwischen hat Mohnhaupt insgesamt 28 Jahre Gefängnis hinter sich, Klar sitzt seit 24 Jahren im Gefängnis. Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, eine vorzeitige Entlassung Mohnhaupts zu beantragen, sowie die Prüfung einer Begnadigung Klars durch den Bundespräsidenten sorgen im Land nun für eine heftige Diskussion über das gerechte Strafmaß..
Also meine persönliche Meinung ist ja das 20 Jahre genug Strafe sind. Natürlich kann diese Tat niemals durch Strafe aufgewogen werden, aber irgendwann muss ein Schlussstrich gezogen werden.
Und ich glaube auch das diese beiden so etwas derartiges nicht mehr tun werden können, da jetzt erstmal der Resozialisierungsprozess einsetzen muss und der ist nach über 20 Jahren besonders schwer. Ich glaube die beiden sind nach einer solch langen Haft-Strafe genug gestraft.


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